1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die ich als Rüedi Fahr- und Begleitdienst anbiete. Sie erhalten vor Abschluss einer verbindlichen Buchung die Möglichkeit, diese AGB einzusehen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf meiner Website einsehbar und wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Mit der verbindlichen Buchung einer Dienstleistung anerkennen Sie diese AGB.
2. Dienstleistungen
Ich biete insbesondere folgende Dienstleistungen an:
- Seniorenfahrten und Begleitdienste
- Fahr- und Begleitdienste für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
- Kindertransporte und Begleitdienste
- Arzt- und Therapiefahrten
- Einkaufsfahrten
- Fahrten zu Behörden und anderen Terminen
- Bahnhof- und Flughafentransfers
- Freizeit- und Veranstaltungsfahrten
- Fahrten zu kirchlichen Anlässen
- Persönlicher Begleitservice
- Warteservice
- Individuelle Fahrten nach Vereinbarung
Alle Fahrten und Begleitdienstleistungen erfolgen nach vorheriger Vereinbarung und nach Verfügbarkeit. Der konkrete Umfang der vereinbarten Dienstleistung richtet sich nach der jeweiligen Buchung bzw. Auftragsbestätigung.
3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise gemäss meiner aktuellen Preisliste. Diese ist auf meiner Website einsehbar und wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung erfolgt gemäss der jeweils gültigen Preisliste. Zeitabhängige Leistungen werden pro angebrochene 15 Minuten berechnet. Der Kilometerpreis wird ausschliesslich für die tatsächlich mit dem Fahrgast gefahrene Strecke vom Abholort bis zum Zielort berechnet.
Die Anfahrt innerhalb des Zürcher Unterlands ist inklusive. Bei Abholorten ausserhalb des Zürcher Unterlands kann je nach Entfernung eine Anfahrtspauschale anfallen. Diese wird vor der Buchung mitgeteilt. Eine Leer-Rückfahrt ohne Fahrgast wird nicht zusätzlich verrechnet.
Für Fahrten nach 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen kann gemäss der gültigen Preisliste ein Zuschlag erhoben werden. Für regelmässige Fahrten, Institutionen oder individuell vereinbarte Dienstleistungen können abweichende Pauschalpreise schriftlich vereinbart werden. Individuelle Offerten erstelle ich kostenlos und unverbindlich.
4. Buchung
Buchungsanfragen können insbesondere telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über die auf der Website angebotenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen. Eine Buchungsanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar. Eine Fahrt oder Begleitdienstleistung gilt erst dann als verbindlich gebucht, wenn ich sie bestätigt habe. Die Buchungsbestätigung kann insbesondere telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail erfolgen.
Sie sind verpflichtet, bei der Buchung alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Abholort, Zielort, Datum, gewünschte Abholzeit, Anzahl Personen sowie besondere Anforderungen an die Fahrt oder Begleitung.
Änderungen einer bereits bestätigten Buchung teilen Sie mir bitte so früh wie möglich mit. Die Durchführung der gewünschten Änderung richtet sich nach der Verfügbarkeit. Bei Hin- und Rückfahrten gelten beide Fahrten als reserviert, sofern ich beide bestätigt habe.
5. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich direkt nach der Fahrt oder der erbrachten Dienstleistung. Folgende Zahlungsarten akzeptiere ich:
- Barzahlung
- TWINT
Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorgängiger Vereinbarung möglich. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren sowie Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.
6. Wartezeit und Warteservice
Wartezeit verrechne ich gemäss der jeweils gültigen Preisliste, wenn diese tatsächlich anfällt bzw. von Ihnen gewünscht oder vereinbart wurde. Ein vereinbarter Warteservice kann insbesondere bei Arzt- und Therapieterminen, Einkäufen, Behördengängen oder anderen Terminen in Anspruch genommen werden.
Verzögert sich ein vereinbarter Termin oder die Rückfahrt, bitte ich um eine möglichst frühzeitige Mitteilung. Ich bemühe mich, die Rückfahrt zeitlich anzupassen – dies ist jedoch von der Verfügbarkeit abhängig. Wird kein Warteservice vereinbart und eine separate Rückfahrt gebucht, gilt die bestätigte Rückfahrt als eigenständige reservierte Fahrt.
7. Annullationen und Nichterscheinen
Eine bestätigte Buchung können Sie bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn kostenlos annullieren.
Bei einer Annullation weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn kann ich eine Annullationsentschädigung von bis zu 50% des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Fahrpreises in Rechnung stellen, soweit durch die kurzfristige Annullation ein entsprechender Ausfall oder Aufwand entsteht.
Bei einer Annullation weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrtbeginn oder bei Nichterscheinen ohne vorgängige Absage kann ich eine Annullationsentschädigung von bis zu 100% des voraussichtlichen bzw. vereinbarten Fahrpreises in Rechnung stellen, soweit durch die kurzfristige Annullation ein entsprechender Ausfall oder Aufwand entsteht.
Bei gemeinsam gebuchten und bestätigten Hin- und Rückfahrten gelten beide Fahrten als reserviert. Wird eine bereits reservierte Rückfahrt kurzfristig nicht mehr benötigt, gelten für diese ebenfalls die vorstehenden Annullationsbedingungen. Eine blosse Verschiebung der Rückfahrtszeit, beispielsweise aufgrund einer längeren Dauer eines Arzt- oder Therapietermins, gilt nicht automatisch als Annullation – ich bemühe mich in solchen Fällen um eine flexible Anpassung, abhängig von der Verfügbarkeit.
Bei medizinischen Notfällen oder anderen ausserordentlichen und nachvollziehbaren Umständen kann ich im Einzelfall ganz oder teilweise auf die Verrechnung einer Annullationsentschädigung verzichten. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Massgebend für den Zeitpunkt der Annullation ist der Eingang der Mitteilung bei mir.
7.1 Absage meinerseits
Kann ich eine bestätigte Fahrt oder Begleitdienstleistung aus wichtigen oder unvorhersehbaren Gründen nicht durchführen, informiere ich Sie so früh wie möglich darüber. Dies gilt insbesondere bei plötzlicher Erkrankung oder Verhinderung, Fahrzeugausfall, Unfall, aussergewöhnlichen Verkehrs- oder Witterungsverhältnissen, höherer Gewalt oder anderen Umständen, welche eine sichere Durchführung der vereinbarten Dienstleistung verhindern.
Nicht erbrachte Leistungen stelle ich nicht in Rechnung. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung erstatte ich zurück. Ich bemühe mich nach Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen eine alternative Lösung oder einen Ersatztermin zu finden. Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs oder Ersatzfahrdienstes besteht jedoch nicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
8. Pflichten der Kundinnen und Kunden
Sie sind verpflichtet:
- bei der Buchung vollständige und korrekte Angaben zu machen;
- zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abholort bereit zu sein;
- den sicherheitsrelevanten Anweisungen Folge zu leisten;
- während der Fahrt die gesetzlichen Sicherheits- und Gurtpflichten einzuhalten;
- das Fahrzeug und dessen Ausstattung sorgfältig zu behandeln;
- besondere Bedürfnisse oder Umstände, die für eine sichere Durchführung der Fahrt relevant sind, bereits bei der Buchung mitzuteilen.
Dazu gehören insbesondere benötigte Kindersitze oder Sitzerhöhungen, Rollstühle, Rollatoren, Gehhilfen sowie andere Mobilitätshilfen oder ein besonderer Unterstützungsbedarf. Sie sind dafür verantwortlich, mich über Umstände zu informieren, die für die sichere Durchführung der vereinbarten Dienstleistung wesentlich sind. Kinder befördere ich ausschliesslich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und mit geeigneten Rückhaltesystemen.
8.1 Beschädigungen und aussergewöhnliche Verschmutzungen
Verursacht ein Fahrgast schuldhaft eine Beschädigung am Fahrzeug oder an dessen Ausstattung, kann ich die dadurch tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für Reparatur, Ersatz oder notwendige Reinigung in Rechnung stellen. Bei aussergewöhnlichen Verschmutzungen, die über eine übliche, durch die normale Nutzung entstehende Verschmutzung hinausgehen und eine besondere Reinigung erforderlich machen, kann ich die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Reinigungskosten in Rechnung stellen. Eine normale, durch die übliche Nutzung des Fahrzeugs entstehende Verschmutzung verrechne ich nicht zusätzlich.
8.2 Fahrzeugregeln – Sauberkeit, Rauch- und Drogenverbot
Zum Schutz meiner Fahrgäste und zur Sicherstellung eines sauberen und hygienischen Fahrzeuginnenraums gelten folgende Bestimmungen:
Verunreinigungen des Fahrzeugs: Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraums durch Körperflüssigkeiten, insbesondere durch Erbrechen, Durchfall oder andere Ausscheidungen, sowie durch verschüttete Getränke, Lebensmittel oder vergleichbare Verschmutzungen stelle ich dem verursachenden Fahrgast bzw. Auftraggeber in Rechnung. Berechnet werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die notwendige Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls professionelle Fahrzeugaufbereitung. Soweit durch die Verunreinigung ein vorübergehender Ausfall des Fahrzeugs entsteht, behalte ich mir vor, daraus entstehende und nachweisbare Kosten ebenfalls geltend zu machen.
Rauch- und Drogenverbot: Mein Fahrzeug ist grundsätzlich rauchfrei. Das Rauchen und der Konsum von Zigaretten, E-Zigaretten, Vapes, Tabakwaren sowie Drogen oder vergleichbaren Substanzen ist im Fahrzeug nicht gestattet. Bei einem Verstoss können notwendige Reinigungs-, Geruchsneutralisierungs- oder Aufbereitungskosten dem verursachenden Fahrgast bzw. Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
Ich danke für einen respektvollen und sorgfältigen Umgang mit meinem Fahrzeug.
9. Kindertransporte und Begleitung von Kindern
Kindertransporte und Begleitdienstleistungen für Kinder erfolgen ausschliesslich mit Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person. Vor der ersten Fahrt bzw. spätestens bei der Buchung sind mir alle für die sichere Durchführung erforderlichen Angaben mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:
- Name und Alter des Kindes
- Kontaktdaten der erziehungsberechtigten Person
- berechtigte Abhol- und Übergabepersonen
- Notfallkontakte
- besondere Hinweise oder Bedürfnisse des Kindes
Das Kind übergebe ich am Zielort nur an die vorgängig vereinbarte bzw. autorisierte Person oder zuständige Aufsichtsperson. Bestehen Zweifel an der Berechtigung einer Person zur Übernahme des Kindes, erfolgt keine Übergabe, bis die Berechtigung mit der erziehungsberechtigten Person geklärt werden konnte.
Die gesetzlichen Vorschriften zur Sicherung von Kindern im Fahrzeug halte ich jederzeit ein. Erforderliche Kindersitze oder Sitzerhöhungen sind bei der Buchung abzusprechen. Änderungen bei Abhol- oder Übergabepersonen teilen Sie mir bitte rechtzeitig durch eine erziehungsberechtigte Person mit.
10. Fahrgäste mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf
Ich befördere und begleite auch Menschen mit Behinderungen, eingeschränkter Mobilität sowie körperlichen, geistigen oder kognitiven Einschränkungen. Mein Ziel ist eine sichere, respektvolle und möglichst selbst bestimmte Beförderung und Begleitung.
Einen besonderen Unterstützungsbedarf sowie mitgeführte Mobilitätshilfen wie Rollstuhl, Rollator oder Gehhilfen teilen Sie mir nach Möglichkeit bereits bei der Buchung mit, damit ich die sichere Durchführung der Fahrt vorgängig beurteilen und vorbereiten kann.
Ich führe keine Beförderung von Personen durch, die während der Fahrt im Rollstuhl verbleiben müssen. Sie müssen in der Lage sein, mit angemessener Unterstützung in das Fahrzeug ein- und aus diesem auszusteigen sowie während der Fahrt auf einem regulären Fahrzeugsitz Platz zu nehmen. Zusammenklappbare oder anderweitig sicher transportierbare Mobilitätshilfen können mitgeführt werden, sofern im Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden ist und eine sichere Verstauung möglich ist.
Ich biete Fahr- und Begleitdienstleistungen an, ersetze jedoch keine medizinische, pflegerische oder sozialpädagogische Betreuung. Ist aufgrund des Gesundheitszustands, des erforderlichen Betreuungsumfangs oder anderer Umstände eine sichere Durchführung der Fahrt oder Begleitung nicht möglich, kann ich die Dienstleistung ablehnen oder abbrechen. Bei Personen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit oder unter umfassender Beistandschaft erfolgt die Beförderung, soweit erforderlich, nach vorgängiger Absprache mit der gesetzlichen Vertretung, der Beistandsperson oder der zuständigen Institution.
11. Sicherheit und Ablehnung von Fahrten
Die Sicherheit der Fahrgäste und weiterer Beteiligter hat für mich jederzeit oberste Priorität. Ich behalte mir das Recht vor, eine Fahrt oder Begleitdienstleistung abzulehnen oder abzubrechen, wenn insbesondere:
- ein Fahrgast erheblich unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht;
- aggressives, beleidigendes, bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten gezeigt wird;
- eine Gefahr für den Fahrgast, mich oder Dritte besteht;
- die sichere Durchführung der Fahrt oder Begleitung aus gesundheitlichen, körperlichen oder anderen Gründen nicht gewährleistet werden kann;
- erforderliche Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden;
- ein medizinischer Notfall vorliegt.
In medizinischen Notfällen ersetze ich keinen Rettungs- oder Krankentransportdienst. Bei Bedarf verständige ich unverzüglich den Rettungsdienst über die Notrufnummer 144. Ist bereits vor Fahrtbeginn erkennbar, dass eine sichere Durchführung nicht möglich ist, kann ich die Beförderung ablehnen.
12. Haftung
Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Verspätungen, Verzögerungen oder die Nichtdurchführung einer Fahrt aufgrund von Umständen, die ausserhalb meines Einflussbereichs liegen, übernehme ich, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Dazu gehören insbesondere aussergewöhnliche Verkehrsbehinderungen oder Staus, Unfälle oder Strassensperrungen, Baustellen und Umleitungen, aussergewöhnliche Wetter- oder Strassenverhältnisse, höhere Gewalt sowie behördliche Anordnungen.
Insbesondere bei Fahrten zu Bahnhöfen, Flughäfen, Arztterminen oder anderen zeitgebundenen Terminen kann ich trotz sorgfältiger Planung keine Garantie für das rechtzeitige Erreichen eines Anschlusses oder Termins übernehmen, wenn die Verzögerung auf solche nicht beeinflussbaren Umstände zurückzuführen ist.
Für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen, vergessen oder verloren werden, übernehme ich, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
13. Datenschutz
Ich behandle personenbezogene Daten vertraulich und im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Personendaten erhebe, bearbeite und verwende ich nur, soweit dies für die Bearbeitung von Anfragen, die Buchung und Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen, die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden, die Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Angaben zu besonderen Bedürfnissen, gesundheitlichen Einschränkungen oder Unterstützungsbedarf bearbeite ich nur so weit, wie dies für die sichere und vereinbarte Durchführung der Dienstleistung erforderlich ist. Weitere Informationen sind in meiner separaten Datenschutzerklärung enthalten.
14. Änderungen von Leistungen, Preisen und AGB
Ich behalte mir vor, das Leistungsangebot, die Preise sowie diese AGB bei Bedarf anzupassen. Für bereits bestätigte Buchungen gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Leistungen und Preise sowie die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen eine Änderung erfordern. Änderungen der Preise oder AGB gelten grundsätzlich für zukünftige Buchungen ab dem jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf meiner Website einsehbar und wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit meinen Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Soweit gesetzlich zulässig, ist mein Geschäftssitz Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.
Rüedi Fahr- & Begleitdienst — Für jedes Alter, sicher unterwegs.